Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne Versicherungsschutz darf ein Fahrzeugführer kein KFZ auf öffentlichen Wegen und Straßen fahren, um geschädigte Dritte nicht finanziell zu ruinieren. Man kann die KFZ-Versicherung um eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung ergänzen, die jeweils Schäden am eigenen KFZ abdecken.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Einbruch / Diebstahl, Brand oder Explosion, Glasbruch, Wildschäden, Sturm oder Hagel und Überschwemmung ab.
Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich noch Schäden durch (selbstverschuldete) Unfälle und Vandalismus ab.
Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog:
- Fahranfänger starten bei uns mit neuem Führerschein bei 85% ein, falls sie noch bei den Eltern leben und ein Elternteil bereits ein Fahrzeug mit mindestens 85% versichert hat
- Ohne Elternbeteiligung bieten wir Führerscheinneulingen 100% gegenüber den üblichen 240% an, falls der Führerscheinneuling über 23 Jahre alt ist
- Bei 3 Jahren Führerschein ist eine Einstufung in 100% möglich (normal: 140%)
- Zweitwageneinstufung mit der gleichen SF-Klasse wie der Erstwagen – also ab 30% möglich
- Wir akzeptieren ausländische Vorversicherungen aus der EU, die gefahrene schadenfreie Zeit wird auf den neuen Vertrag angerechnet
- Sondereinstufungen können angerechnet werden, es wird also nicht nur die gefahrene Zeit bestätigt, sondern die SF-Klasse, die auf der Versicherungspolice steht
- Für gewerbliche Flotten bieten wir ab drei Fahrzeugen einen Flottentarif an
- Falls Sie im Bauhandwerk tätig sind, bieten wir ab dem ersten Fahrzeug einen Stückprämientarif an
- Für Existenzgründer (bis 12 Monate nach Gewerbeanmeldung) bieten wir bei LKWs und PKWs günstige Einstufungen an (SF 2 bis SF 3)
- zusätzlich haben wir durch gute und langjährige Partnerschaften bei vielen Versicherern Sondernachlässe auf die reguläre Prämie
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